Dipl.-Psych. Stefanie Cohrs

Psychologische Psychotherapeutin - Verhaltenstherapie

KOSTENÜBERNAHME


Private Krankenkasse und Beihilfe

Die privaten Krankenversicherungen sowie die Beihilfe übernehmen in der Regel auch Kosten für eine Psychotherapie. Allerdings sind die Regelungen und der Umfang (z.B. die Anzahl der Therapiesitzungen pro Jahr) der privaten Krankenkassen sehr unterschiedlich. Die Kostenübernahme ist abhängig von Ihrem Tarif sowie den jeweiligen Vertragsbedingungen. Bitte erkundigen Sie sich vorab (am besten noch vor dem Erstgespräch) bei Ihrer Krankenkasse.
Als staatlich approbierte psychologische Psychotherapeutin (Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie) bin ich zur Ausübung der Heilkunde zugelassen und im Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen eingetragen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). 

Psychotherapie bei Soldaten

Seit 2013 ist die Behandlung von Soldaten in psychotherapeutischen Privatpraxen grundsätzlich möglich. Es kann jedoch sein, dass nicht 100 % der Kosten erstattet werden und Sie einen Eigenanteil tragen müssen. Die Abrechnung erfolgt entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Selbstzahler

Möchten Sie die Kosten für eine Psychotherapie, eine Beratung oder ein Coaching selbst übernehmen, ist dies natürlich jederzeit möglich. Auch hier erfolgt die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Psycho-therapeuten (GOP). Aktuell werden demnach für ein Erstgespräch (50 Min.) 106,94 EUR und für Folgesitzungen (50 Min.) 153,00 EUR in Rechnung gestellt.

Gesetzliche Krankenkasse / Kostenerstattung

Bei meiner Praxis handelt es sich um eine Privatpraxis. D.h., dass ich keinen Direktvertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen habe und eine Kostenübernahme durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung leider nur in Ausnahmefällen im Rahmen des sog. Kostenerstattungsverfahrens möglich ist. Die Kostenerstattung müssen Sie vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Dazu gibt es spezielle Formulare. Jeder Antrag wird einzeln geprüft. Eine Ablehnung ist möglich. Nähere Informationen erfragen Sie bitte direkt vorab bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.


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